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   OLG Celle, 14.08.2008 - 10 WF 254/08   

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OLG Celle, 14.08.2008 - 10 WF 254/08 (https://dejure.org/2008,37460)
OLG Celle, Entscheidung vom 14.08.2008 - 10 WF 254/08 (https://dejure.org/2008,37460)
OLG Celle, Entscheidung vom 14. August 2008 - 10 WF 254/08 (https://dejure.org/2008,37460)
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Wird zitiert von ... (4)

  • OLG Celle, 02.12.2010 - 10 WF 362/10

    Ermittlung des anrechenbaren Einkommens im Rahmen der Prozesskostenhilfe;

    Nach der Rechtsprechung des Senats (vgl. etwa Beschluss vom 21.07.2008 - 10 WF 254/08 - NdsRpflege 2009, 104; vom 03.12.2009, 10 WF 349/09) ist für die täglichen Fahrten zur Arbeitsstätte gemäß § 115 Abs. 1 S. 3 Nr. 1 Buchst. a ZPO i.V. mit § 82 Abs. 2 Nr. 4 SGB XII und § 3 Abs. 6 Nr. 2a der DurchführungsVO zu § 82 SGB XII nur ein Betrag von 5, 20 EUR monatlich je Entfernungskilometer einzustellen.
  • LAG Köln, 03.11.2010 - 3 Ta 267/10

    Kostenanrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der

    Mit der Rechtsprechung insbesondere des LAG Baden-Württemberg geht die erkennende Kammer davon aus, dass der in der Verordnung genannte Pauschbetrag von 5, 20 /Monat je Entfernungskilometer jedenfalls derzeit noch die Betriebskosten einschließlich Steuer im Sinne einer Mindestsicherung abdeckt (vgl. die eingehende Begründung bei LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 Ta 7/09 - ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2009 - 2 UF 102/08 -, NJW-RR 2009, 1233 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008 - 2 Ta 142/08 - OLG Celle, Beschluss vom 14.08.2008 - 10 WF 254/08 - OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07 - OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08 -).
  • LAG Köln, 03.11.2010 - 3 Ta 257/10

    Kostenanrechnung für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bei der

    Mit der Rechtsprechung insbesondere des LAG Baden-Württemberg geht die erkennende Kammer davon aus, dass der in der Verordnung genannte Pauschbetrag von 5, 20 /Monat je Entfernungskilometer jedenfalls derzeit noch die Betriebskosten einschließlich Steuer im Sinne einer Mindestsicherung abdeckt (vgl. die eingehende Begründung bei LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 02.09.2009 - 4 Ta 7/09; ebenso OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29.01.2009 - 2 UF 102/08, NJW-RR 2009, 1233 jeweils mit umfassenden weiteren Nachweisen; im Ergebnis ebenso LAG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 26.08.2008 - 2 Ta 142/08; OLG Celle, Beschluss vom 14.08.2008 - 10 WF 254/08; OLG Bamberg, Beschluss vom 21.02.2008 - 2 WF 278/07; OLG Koblenz, Beschluss vom 01.07.2008 - 9 WF 465/08).
  • OLG Celle, 29.10.2008 - 18 W 12/08

    Berücksichtigung von berufsbedingten Fahrtkosten bei der Ermittlung des i.R.d.

    Bei der Ermittlung des im Rahmen der Prozesskostenhilfe einzusetzenden Einkommens sind PKW-Fahrten von der Wohnung zur Arbeitsstelle mit einem Pauschbetrag von 0, 30 EUR pro Kilometer zu berücksichtigen (entgegen OLG Celle - 10 WF 254/08).
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